Unsere Leih-Regeln:
Mitgliedschaft
Um Neu-Mitglied zu werden, muss unser Formblatt ausgefüllt werden. Die eingebrachten Gegenstände gehören der LeihBar Pillerseetal. Die Leihe aller Gegenstände aus dem Pool ist für Mitglieder unentgeltlich.
Über Mithilfe in der LeihBar Pillerseetal würden wir uns sehr freuen, es ist aber keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeitrag
Alle Mitglieder leisten einen Beitrag zum Erhalt der LeihBar Pillerseetal. Alle arbeiten ehrenamtlich.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags entscheidet man selbst auf solidarischer Basis: Wer mit wenig Geld auskommen muss, zahlt € 1,-- pro Monat. Wer es sich leisten kann, zahlt € 3,-- oder € 5,-- pro Monat oder gerne mehr. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens drei Monate, wir wollen gerne dauerhaft zufriedene Mitglieder.
Bitte den Mitgliedsbeitrag monatlich oder einmal im Jahr auf unser Bankkonto (siehe Formblatt) überweisen!
Wer mehr als drei Monate den Mitgliedbeitrag nicht mehr bezahlt hat, darf leider nicht mehr ausleihen. Das Leihkonto kann aber jederzeit wieder aktivieren werden.
Ende der Mitgliedschaft
Als Mitglied kann man seine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Zur Kündigung genügt eine entsprechende Erklärung in Textform an [email protected].
Pfand
Auf wertvolle Dinge wird beim Verleih Pfand erhoben. Für bewährte Mitglieder entfällt das Pfand. Bewährt ist, wer über lange Zeit Gegenstände ordentlich und pünktlich zurückgebracht hat oder persönlich gut bekannt ist.
Fristen
Die Ausleihzeit hängt von der Sache ab und wird gemeinsam vereinbart. Dinge sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Ausleihzeit sorgt dafür, dass die Dinge für viele Mitglieder zugänglich sind. Man kann aber jederzeit nach Absprache die Leihe verlängern.
Rückgabe
Die Rückgabe ist nach Ablauf der Frist fällig. Ausgeliehene Dinge sollen nach der Rückgabe so (sauber, funktionsfähig, vollständig) sein, wie sie bei der Verleihung waren. Ist dies nicht der Fall, fallen Entgelte an bis zur Höhe des Pfands. Für die verspätete Rückgabe werden nach 10 Tagen Entgelte erhoben in der Höhe von € 1,-- pro Tag.
Wenn der ausgeliehene Gegenstand auch nach Forderung nicht zurückgegeben wird, wird das Pfand einbehalten.
Nutzung
Die Sachen des gemeinschaftlichen Pools sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die kommerzielle Nutzung von Gemeingütern ist untersagt. Nutzerinnen und Nutzer sind ohne die Erlaubnis der LeihBar Pillerseetal nicht berechtigt, Leihgegenstände Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Haftung/Schadensfall
Gegenüber den Mitgliedern haftet die LeihBar Pillerseetal nicht für ausgeliehene Gegenstände oder Schäden bzw. Verletzungen beim Gebrauch.
Reparatur
Im Fall der Reparatur trägt man als Mitglied die anfallenden Reparaturkosten, sonst wird das Pfand einbehalten. Für gebrauchsüblichen Verschleiß fallen keine Reparaturkosten an.
Verlust
Verliert man bei der Leihe die Leihsache, wird das Pfand einbehalten oder man ersetzt den Gegenstand durch einen vergleichbaren (das heißt gebraucht oder neu in ähnlicher Qualität).